LRV Hygienekonzept vom 24.7.2020



Nutzungs- und Hygienegrundkonzept zur Durchführung des Ruderns als Mannschaftssport unter den aktuellen Corona-Bedingungen
Stand: 24.07.2020

Vorbemerkung:
Der Rudersport hat in Berlin ausschließlich Standorte, die der eigenverantwortlichen Verwaltung und
Kontrolle unterliegen, die Vereine und Verbände sind haftende Betreiber der landseitigen Sport- und Steganlagen
oder selbst Eigentümer. Hieraus ergibt sich eine hohe Verantwortung und Vorbildfunktion zur Sicherung des
Schutzes von Gesundheit und Leben der nutzenden Vereinsmitglieder.

Das folgende Hygienekonzept berücksichtigt die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen der Pandemie auf
Grundlage der erlassenen und fortzuschreibenden Verordnungen. Die Regeln gelten ausdrücklich für
Breitensport und Wanderrudern sowie den Leistungssport. Sie basieren auf Empfehlungen des
Wissenschaftsrates der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V., modifiziert nach einer
Empfehlung der Kommission für Sportmedizin des Weltruderverbandes (FISA). In diesem Sinn ist Athlet jede
Ruderin und jeder Ruderer; Training jede Ausübung des Rudersports. Im Rahmen der vom DOSB formulierten
übergeordneten Leitlinien und behördlicher Anordnungen empfiehlt der LRV seinen Mitgliedern folgendes
angepasste Grundkonzept, das seitens der Vereine ggf. gem. der vorhandenen Begebenheiten zu verfeinern
und zu konkretisieren ist.

Im Land Berlin und auf deren Gewässern gilt nun die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils
neuesten Fassung, im weiteren als Corona-Verordnung bezeichnet, ggf. mit behördlich genehmigten und
veröffentlichten Ausnahmen.

Allgemeines
1. Risiken in allen Bereichen minimieren
Athleten und Betreuer*innen dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training teilnehmen, müssen
zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch
für Begleitpersonen. Der Vorstand, die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren.
Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen und Trainingsräumen ist dann nicht gestattet. Training ist nicht
sinnvoll, wenn Krankheitssymptome bestehen. Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten,
Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.

Es wird empfohlen, die aktuelle Corona-Warn-App als Hilfsmittel zur Risikominimierung zu nutzen.

2. Distanzregeln einhalten
Beim Training im Freien hat eine Person ein geringes Risiko, sich anzustecken. Das Risiko kann sekundär durch
die Nähe zu Trainingspartner*innen erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5m
bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim
Zuwasserlassen der Boote. Im Zweifelsfall wird hierbei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
empfohlen.

3. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
Rudern ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, „Abklatschen“ oder
Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.

4. Persönliche Hygieneregeln einhalten
Waschen Sie Ihre Hände häufig und mindestens dreißig Sekunden lang mit Seife und Wasser. Berühren Sie Ihr
Gesicht nicht mit den Händen. Griffe der Skulls sowie die im Boot berührten Stellen sind nach dem Training
desinfizierend und intensiv zu reinigen. Dazu empfehlen sich vom RKI zugelassene desinfizierende
Reinigungsmittel.

5. Risikogruppen
Das RKI beschreibt Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren
COVID-19-Krankheitsverlauf. Die davon betroffenen Athleten sollten dies berücksichtigen.
6. Dokumentationspflichten
Obligatorisch sind alle Ruderfahrten mit Teilnehmenden, Datum und Uhrzeit im Fahrtenbuch festzuhalten.
Ebenso sind die Anwesenheiten auf dem Vereinsgelände für Trainings- und ggf. Gastronomiebesuch
entsprechend (Name, Telefonnummer, Anschrift oder Email) zu dokumentieren.

Die Dokumente sind so zu hinterlegen, dass im Falle eines Infektionsverdachts eine sofortige, lückenlose
Nachverfolgung der Kontakte gewährleistet werden kann und nach einem Zeitraum von vier Wochen zu
vernichten. Wir empfehlen hierfür die Benennung einer hierfür verantwortlichen Kontaktperson.

Aufenthalt auf dem Grundstück und im Haus
1. Aufenthalt im Haus
Im Haus ist in allen Räumen (Flure, WC, Umkleiden, Sporträume etc.) eine MNB zu tragen. Sporträume,
Umkleiden und WC sind wieder zu öffnen, aber regelmäßig zu reinigen und zu lüften, es gilt auch hier eine
Maximalbelegung von 5qm Raum pro Person unter Beachtung der Mindestabstände.
Alle sonstigen Räume wie Saunen, Dampfbäder etc. bleiben geschlossen. Der Betrieb von Trockensaunen ist
möglich, Aufgüsse sind jedoch ausdrücklich verboten.

2. Duschen und Körperpflege
Duschräume können nur dann geöffnet werden, wenn sie über eine natürliche Entlüftung bzw. über eine
professionelle, technisch gewartete Lüftungsanlage verfügen. Eine dauerhafte Lüftung muss möglich sein. Es ist
pro Person mit einem Raum von mindestens 5 qm zu rechnen, der Mindestabstand zwischen den Nutzer*innen
vergrößert sich entsprechend. In Mehrpersonen-Duschräumen sind ggf. einzelne Duschgelegenheiten zu
sperren um eine Überbelegung zu vermeiden.
Zwischen den Nutzergruppen ist mindestens 30 min zu lüften.

3. Trainings- und Krafträume
Der Zugang zu Trainings- und Krafträumen muss streng kontrolliert werden, um die Sauberkeit und Hygiene zu
gewährleisten. Die Gruppengröße ist nach Maßgabe der Raumgrößen in der Regel zu beachten. Derzeit wird
eine Raumgröße empfohlen, die einer Person 5 qm Raum zurechnet. Die maximale Gruppengröße inklusive
Funktionsteam (Trainer*innen, Betreuer*innen…) beträgt 30 Personen. Wenn keine gute Lüftung vorhanden ist,
ist zwischen Trainingsgruppen mindestens 30 min zu lüften.
Vor der erstmaligen Benutzung müssen alle Flächen und der Boden mit einem vom RKI zugelassenen
desinfizierenden Reinigungsmittel behandelt werden. Dies ist wöchentlich zu wiederholen.
Alle Geräte, Ergometer, Hanteln usw. sind nach Gebrauch an den Kontaktstellen mit einem vom RKI
zugelassenen Desinfektionsmittel zu behandeln. Vor und nach dem Training sind die Hände zu waschen.

4. Training auf dem Grundstück
Auf dem Grundstück, im Haus und auf dem Steg muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, das
Tragen einer MNB ist im Außenbereich nicht erforderlich wird aber insbesondere bei Aktivitäten wie Boote tragen
etc. als sinnvoll erachtet. Auf dem Grundstück darf Sport mit und ohne Sportgerät bei Einhaltung des
Mindestabstandes durchgeführt werden. Die Anzahl der gleichzeitig sportreibenden Athleten ist durch die jeweils
aktuelle Corona-Verordnung des Landes Berlin festgelegt.

5. Gastronomie
Selbst bewirtschaftete oder verpachtete Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes dürfen für den
Publikumsverkehr geöffnet werden. Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen sowie sitzend an Theken und
Tresen verzehrt werden. Die Bestuhlung ist so vorzunehmen, dass zwischen Personen, die nicht dem eigenen
Haushalt angehören, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Zusätzlich dürfen Gruppen von bis
zu sechs Personen mit weniger als 1,5 Metern Abstand untereinander an einem Tisch sitzen. Im Freien kann der
Mindestabstand nach Satz 3 unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen
sichergestellt ist. Im Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten. Ein verstärktes Reinigungs- und
Desinfektionsregime ist sicherzustellen.
Die MNB ist vom Personal sowie von Gästen, soweit sie sich nicht an ihrem Sitzplatz aufhalten, zu tragen.

Hygieneschutzbedingungen auf dem Wasser

Im Ruderboot ist eine bootsbaubedingte minimale Reduzierung des Mindestabstandes auf unter 1,5m zwingend
erforderlich und im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnung ausdrücklich genehmigt.

Dies gilt ebenso für Trainerinnen und Trainer sowie Sportlerinnen und Sportlern, soweit sie eine für die
Sportausübung notwendige Hilfestellung leisten.

Beim Gebrauch von gesteuerten Booten ist das Tragen der MNB für die Steuerleute Pflicht um das
Infektionsrisiko zu senken. Eine MNB kann auch ein Visier sein.

Zu anderen Booten ist der Mindestabstand immer einzuhalten, z.B. beim Schleusen, An- und Ablegen etc.

Covid19-Nutzungs- und Hygienekonzept LRV Berlin24.07.20

Covid19-Nutzungs- und Hygienekonzept LRV Berlin24.07.20

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