LRV-Info vom 25.6.2020



Liebe Ruderbegeisterte,

gestern hat der Landessportbund Berlin e.V. die offizielle Antwort auf seine E-Mail vom 16.06.2020 erhalten (siehe Anlage), während wir noch immer auf eine Antwort zu unserem Eilantrag auf Zulassung des Mannschaftsruderns vom 15.06.2020 warten.

Nach diesen Ausführungen beharrt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf unbedingte Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m, was ein offenes Mannschaftsrudern weiter unmöglich macht. Zudem soll die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung eine Gültigkeit ab dem 27.06.2020 bis weit in den Oktober 2020 haben. Dies würde bedeuten, dass die Rudersaison 2020 vollständig „gelaufen“ ist.

Während die neue Verordnung deutlich auf mehr Eigenverantwortung der Betroffenen setzt und auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller in seiner Ansprache an die Berliner Bevölkerung am 22.06.2020 seinen Appell an die Eigenverantwortung in den Vordergrund für die weitere Umsetzung von Maßnahmen und Lockerungen setzt, stehen die Bewertungen aus der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dem kontraproduktiv entgegen.

Die Vorstände unserer Berliner Mitgliedsvereine haben vom ersten Tag der Corona-Krise an ein beispielloses Maß von gesellschaftlichem, eigenverantwortlichen Handeln als Betreiber ihrer Bootshäuser an den Tag gelegt um die Pandemie einzudämmen. Die gemeinsam entwickelten und ständig fortgeschriebenen Hygiene- und Nutzungskonzepte und die selbstverständliche Überwachung auch vor dem Hintergrund der unmittelbaren Haftung für ihr Tun sind wohl nur in wenigen Sportarten derart ausgeprägt. Dafür danken wir Euch außerordentlich!

Dennoch ist leider der Hinweis auf die Haftung für die BGB-Vorstände erneut wichtig:

Noch immer gibt es nur die Einzelbewertung an den Frauen-Ruder-Club Wannsee für bestimmte Formen des Mannschaftsruderns. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss leider noch jeder Vereinsvorstand individuell prüfen, ob und unter welchen Bedingungen er von seinem Bootshaus/Standort das Rudern erlaubt. Sicher kann der LRV bzw. LSB eventuelle entstehende Rechtsstreitigkeiten unterstützend begleiten.

Unserer Sorgfaltspflicht würden wir aber nicht genügen, wenn wir nicht auf die Möglichkeit von für Euch später folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit eventuellen Schadensersatzansprüchen an Euch als Betreiber der Bootshäuser hinweisen würden. Leider ist eben auch hier wieder die Einzelentscheidung jedes einzelnen BGB-Vereinsvorstandes über Lockerungen erforderlich.

In einem Spitzengespräch des Berliner Sports unter meiner Beteiligung werde ich am 30.06.2020 die Forderungen der Vereine auf der Grundlage unseres beigefügten Nutzungs- und Hygienekonzepts (Stand 25.06.2020) beim Staatssekretär für Sport direkt verhandeln: Unmittelbar danach werde ich Euch alle über das Ergebnis und eventuell notwendige weitere Schritte informieren.

Wir können den Unmut und das Unverständnis über das Einzelverhalten der Berliner Sportverwaltung in diesem Fall mehr als nachvollziehen, bitten Euch aber inständig noch einmal um Geduld „an der Basis“ und überlegte Besonnenheit.

Unser Ziel, den naturverbundenen Rudersport mit Gesundheit durch die Pandemie zu bringen haben wir stets vor Augen!

Mit rudersportlichen Grüßen

Karsten Finger

Vorsitzender

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