Rudern im „Großboot“ wieder möglich



Sportbetrieb:

INFO vom LRV, Mail vom 21.5.2021
Seit Mittwoch ist die „Bundesnotbremse“ aufgrund der erfreulicherweise gesunkenen Inzidenzwerte in Berlin außer Kraft getreten. Es gilt nun wieder die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021. Damit ergeben sich auch Erleichterungen für den Sportbetrieb:

Im Freien dürfen Kinder von bis zu 14 Jahren gemeinsam in festen Gruppen von bis zu 20 Personen Sport treiben. Sofern eine Betreuungsperson anwesend ist, muss diese einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.
Die Testpflicht gilt nicht für schulpflichtige Kinder.
Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen gemeinsam im Freien Sport treiben, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.
Personen, die als vollständig geimpft oder genesen gelten, werden nicht mitgezählt.

Innerhalb dieser Gruppen ist somit auch das Großbootfahren wieder möglich. Steuerleute sollten dennoch weiterhin einen MNS tragen.

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