Rudern in Mannschaftsstärke erlaubt – mit Mundschutz für den Steuermann



Hygienevorschriften an Land bleiben bestehen

Pressemitteilung 13.7.2020

Berlin ermöglicht den stufenweisen Wiedereinstieg in den länderübergreifenden Sportbetrieb und wird mit sofortiger Wirkung die Regeln für den Kontaktsport anpassen
Pressemitteilung vom 13.07.2020

Sportsenator Andreas Geisel: „Das sich zurzeit rezessiv entwickelnde Infektionsgeschehen in Berlin, aber vor allem der bisher weitgehend verantwortungsvolle Umgang der Sportorganisationen und der Aktiven mit der Umsetzung der Corona-Regeln, bieten eine hohe Gewähr, dass die Infektionssituation auch bei einer weiteren Öffnung des Sportgeschehens unter Kontrolle bleibt. Ich habe deshalb meine Verwaltung beauftragt, für die nächste Senatssitzung am 21. Juli 2020 eine entsprechende Entscheidung zur Freigabe auch für den Kontaktsport (Wassersport/Rudern, Kampfsport, Fußball) vorzubereiten, sofern dieser in festen Trainingsgruppen und unter Einhaltung eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes betrieben wird.“

Zu diesen Konzepten hat es in der vergangenen Woche eine Abstimmung der Sportverwaltung mit der Sportfakultät der Humboldt-Universität gegeben, um die Anforderungen dafür zu klären. Beim Amateurfußball ist damit ab sofort voller Trainingsbetrieb erlaubt, mit dem Ziel zum Saisonbeginn im September den Wettkampfbetrieb freizugeben. Zur Kontaktverfolgung und sofortigen Eindämmung bei etwaigen Infektionsgeschehen müssen grundsätzlich Teilnehmerlisten erstellt werden.

Im Vorgriff auf diese voraussichtliche Senatsentscheidung werden aus Opportunitätserwägungen diese Festlegungen ab dem 14. Juli 2020 vorab in Kraft gesetzt. Ordnungsbehörden und die Polizei werden gebeten, ihre Ermessensspielräume entsprechend auszuschöpfen.

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